also meines Wissens gibt es da eine Reihe von Brandschutzbestimmungen die das Abstellen von Fahrzeugen in Gebäuden einschränken. Einzelheiten sind mir, abgesehen vom nicht genehmigten PKW-Abstellplatz unter einem Dachüberstand nicht bekannt. Auch dürften die genauen Bestimmungen hier je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Sicher ist aber das Versicherungen im Schadensfall gelegentlich sehr genau prüfen ob sie wirklich zahlen müssen. Und wenn dem Schadenssachbearbeiter bei der Kasko das Zauberwort grobe Fahrlässigkeit einfällt hat man u.U. sehr schlechte Karten.
